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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das gilt schon ab 2025

UX in einer Sprechblase, die aus einer Tastatur in einem Laptop kommt

Heutzutage dreht sich alles um den Zugang zu Informationen, Räumen und Dienstleistungen – sei es im “echten Leben” oder online. Aber was passiert, wenn jemand sprichwörtlich vor verschlossenen Türen steht, weil er oder sie aufgrund von Barrieren nicht teilnehmen kann? Genau hier kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ins Spiel. Es sorgt dafür, dass niemand digital ausgeschlossen wird und wir alle in einer inklusiven Gesellschaft leben können.

Was steckt hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Vielleicht hast du schon vom Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gehört. Dieses Gesetz machte bereits erste Schritte in Richtung Barrierefreiheit, indem es öffentliche Stellen in die Pflicht nahm. Aber das BFSG geht noch einen Schritt weiter: Jetzt muss auch die private Wirtschaft Barrieren abbauen. Konkret geht es dabei vor allem um Informationen zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Websites und Onlineshops.

Das große Ziel des Gesetzes? Ganz klar: digitale Inhalte und Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen problemlos damit zurechtkommen und alltägliche Aufgaben digital erledigen können.

Welche Bereiche werden vom Gesetz abgedeckt?

Der Gesetzgeber hat sich einige Schwerpunkte gesetzt:

  • Produkte und Benutzerschnittstellen: Wie werden Produkte gestaltet und wie einfach sind sie zu bedienen?
  • Dienstleistungen: Wie zugänglich sind die Angebote und wie werden sie umgesetzt?
  • Nutzungsinformationen: Wie verständlich sind die bereitgestellten Informationen, wie Kennzeichnungen, Anleitungen oder Sicherheitsinfos?

Bin ich davon betroffen?

Das ist die große Frage! Hier ein kurzer Check:

  • Ja: Wenn du Produkte herstellst, handelst oder importierst, musst du dich um Barrierefreiheit kümmern.
  • Ja: Auch wenn du Dienstleistungen anbietest, betrifft dich das Gesetz.
  • Nein: Wenn du weniger als zehn Mitarbeiter hast und dein Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt, bist du nicht betroffen.

Es gibt auch noch weitere Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Umsetzung die grundlegenden Eigenschaften eines Produkts verändern würde oder wenn es ein wirtschaftliches Risiko für dein Unternehmen darstellt.

Aber selbst wenn du nicht direkt betroffen bist, lohnt es sich, freiwillig barrierefrei zu werden. Warum? Weil du dadurch einen Wettbewerbsvorteil hast: Du erreichst eine größere Zielgruppe und kannst mit Unternehmen, die das BFSG umsetzen müssen, mithalten. Außerdem bist du für die Zukunft gerüstet, falls das Gesetz einmal ausgeweitet wird.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Hier ein kleiner Überblick:

Produkte:

  • Computer, Tablets, Smartphones
  • Internetfähige TV-Geräte
  • Geldautomaten
  • E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen:

  • Telefon- und Messenger-Dienste
  • E-Books und deren Software
  • Onlineshops
  • Bankdienstleistungen

Ab wann gilt das alles?

Der Countdown läuft! Ab dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Es gibt jedoch einige Übergangsregelungen:

  • +5 Jahre: Dienstleistungen, die bereits vor dem Stichtag angeboten wurden, haben bis zum 28. Juni 2030 Zeit.
  • +15 Jahre: Selbstbedienungsterminals, die schon in Betrieb sind, müssen spätestens bis 2040 barrierefrei sein.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Die Anforderungen des BFSG wirken auf den ersten Blick vielleicht etwas ungenau. Doch keine Sorge! Es gibt bereits den weltweiten Standard für barrierefreies Internet: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Hier ein paar einfache Prinzipien, an denen du dich orientieren kannst:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte sollten für alle, unabhängig von sensorischen Fähigkeiten, wahrnehmbar sein. Denke an alternative Texte für Bilder oder Untertitel für Videos.
  • Bedienbarkeit: Deine Website sollte leicht zu navigieren sein – für jeden.
  • Verständlichkeit: Informationen sollten klar und verständlich sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Technologien zuverlässig funktionieren.

Gibt es Beispiele für Barrierefreiheitsfunktionen?

Klar, hier ein paar nützliche Funktionen:

  • Vorlesefunktion
  • Erhöhte Kontraste und alternative Farbschemata
  • Anpassbare Schriftgrößen und -formate
  • Versionen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache
  • Einstellungen zum Deaktivieren automatischer Abspielungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Es sorgt dafür, dass digitale und physische Barrieren abgebaut werden und alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die Chance, ihre Zielgruppe zu erweitern und zukunftssicher aufgestellt zu sein. Wer frühzeitig auf Barrierefreiheit setzt, kann nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch einen wertvollen Beitrag zu einer gerechteren Welt leisten.

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